Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Rechtsfähigkeit
- Träger der Rechte und Pflichten sind die Vorstandsmitglieder
- Die Vorstandsmitglieder haften für Verbindlichkeiten persönlich als Gesamtschuldner
- Der Vorstand ist der rechtliche Vertreter der Gesamtheit der Mitglieder
- Die Vertretung ist in der Regel unbeschränkt
- Bei Rechtsgeschäften haften die Handelnden persönlich, ggfs. als Gesamtschuldner
- Die Haftung der für den Verein rechtsgeschäftlich Handelnden kann nicht ausgeschlossen werden